Zitat:
Zitat von Rhing
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben.
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Für die hier (seit Jahren) Anwesenden und Mitlesenden mag das gelten, aber generell läßt sich das IMHO nicht für alle Startpassinhaber so behaupten.
Schließlich hat man verbandsseitig bewußt das Gebührenmodell für Tageslizenzen so angelegt, daß man möglichst viele DTU-Startpässe verkaufen kann. Daß das aus Athletensicht eine ganz simple Rechnung ist, ist allen Beteiligten klar.
Damit ist aber auch klar, daß es genug Leute gibt, die sich einen Startpass schlichtweg deshalb 'bestellen' weil das die günstigere Alternative ist.
Daß man natürlich auch lesen sollte, was man so unterschreibt ist schon klar - insofern gibt es an der Rechtslage wenig zu rumzudeuteln.
Aus den diversen Windschatten&Co Threads ist aber auch klar, daß ein signifikanter Anteil der Athleten z.B. noch nicht einmal weiß, daß es in der DTU-Sportordnung ein Rechtsfahrgebot und ein Verbot in 3. Reihe zu überholen gibt (ich frage mich, ob man von einem
Lizenzinhaber nicht erwarten können sollte, daß er wenigstens die Regeln der Sportart kennt, für welche er eine Lizenz (auch wenn diese nur einen Tag lang gilt) hat).
Vor diesem Hintergrund kann man sicherlich nicht pauschal für alle Startpassinhaber annehmen, daß sie die genauen Bedingungen kennen.
Gruß,
KalleMalle - der demnächst an einem genehmigten Triathlon teilnimmt, dessen Veranstalter der Bayerische Triathlon-Verband e.V. ist und für den lt. Auschreibung eine Versicherung 'Im Rahmen der Bedingungen der Deutschen
Sporthilfe' besteht. Ich hoffe, daß ich nicht demnächst einen spitzfindigen Juristen darum bitten muß mir zu erklären, an wen genau in einem möglichen Schadensfall der Anspruch zu richten ist.