|
Hallo Hafu,
nach durchlesen des ganzen Themas von vorne bis hinten + Verständnis für alle Argumente hätte ich noch eine Frage:
Gibt es denn im Verband Überlegungen, dass die Startpassinhaber bei nichtgenehmigten Rennen starten dürfen, wenn sie selbst eine Abgabe zusätzlich direkt an den Verband abführen würden?
Szenario: Ich stelle mir vor, dass ich eine Saisonplanung mache und mir eine nichtgenehmigte Veranstaltung einfach terminlich gut reinpassen würde (z.B. eben der Tegernsee, da geografische Nähe etc.). Bisher müsste ich aus Verbandssicht als Startpassinhaber auf diese Veranstaltung verzichten, obwohl sie mir ja evtl. etwas für mein Training z.B. für eine spätere LD etwas nützen würde. Weil eine Sperre im Raum steht sollen die Atlethen ggf. daheim bleiben. Das kann ja nicht im sportfördernden Verbandssinn sein? Stattdessen könnte der Verband doch eine Extragebühr direkt erheben, damit wäre die "wilde" Veranstaltung teurer als die genehmigte, Versicherungsthema wäre regelbar, der Verband hätte Geld für die Nachwuchsförderung etc. und der Sportler könnte seinen Sport ausüben.
Wäre das nicht eine denkbare Alternative zu "sperren" und "verbieten"? Ein Limit von z.B. 2 derartigen Genehmigungen pro Jahr wäre ja denkbar, damit die Leute nicht total wild durch die Gegend düsen.
Besten Gruß + Danke für deine Antwort (und die bisherigen fachlich sehr wertvollen Beiträge!),
Wolfgang
__________________
Besten Gruß!
|