Zitat:
Zitat von tandem65
Das sehe ich definitiv anders. Siehe §34 StVO & § 142 StGB. Auch im Wettkampf ist die StVO einzuhalten. Insofern liegt hier zumindest Fahrerflucht vor wie das unerlaubte entfernen vom Unfallort so gerne genannt wird.
Wer dann welche Schuld am Unfall trägt klären dann Versicherungen.
Insofern sollte Anja Anzeige gegen unbekannt stellen. Dann kann sie eventuell auch ihre Schäden bei der Versicherung geltend machen.
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Lächerlich. Als ob man das unter Triathleten nicht auch anders regeln könnte. Challenge Family? schon mal was davon gehört?