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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 22.07.2014, 11:13   #55
Franco13
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 548
Zitat:
Zitat von strwd Beitrag anzeigen
Ja und? Startpass zurückgeben und fertig.

Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt.

Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten.
Es spielt doch eine Rolle. Ein Veranstalter eines genehmigten Triathlons darf einen gesperrten Athleten nicht starten lassen. Egal ob mit Startpass (der ja gesperrt und abzugeben ist) oder mit Tageslizenz oder bei einer Jedermann Distanz, die auch ohne Startpass oder Tageslizenz zulässig ist. Wäre ja auch blöd wenn es nicht so wäre und z.B. ein Doper mit Tageslizenz starten könnte.
Franco13 ist offline   Mit Zitat antworten