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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 22.07.2014, 10:06   #49
Franco13
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 548
Zitat:
Zitat von strwd Beitrag anzeigen
Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist.
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.

Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung.

In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.

Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen.

Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern.
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