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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 21.07.2014, 17:01   #14
captain hook
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Franco13 Beitrag anzeigen
Noch gar nicht, denn siehe:

http://dtu-info.de/ordnungen.html?fi...ung%202014.pdf


E.6.1 Beginn der Wirksamkeit
Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen, und die DTU ist zu benachrichtigen.

Per Mail wird niemand gesperrt.


Dann formuliere ich anders: Welche Strafe drohte man Dir denn an?
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