Zitat:
Zitat von bittalilli
.... wurde nicht gewarnt, ich bin mir nicht bewusst gewesen dass ich einen Fehler begehe.
Das steht ja nirgends. Ja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, allerdings finde ich es doch unpassend unwissende Athleten in so einer Weise zu strafen, ...
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oh, bei uns im Verein (Hessen) wurde vorher (vor Startpass beantragen) geklärt und erklärt, was ein Startpass bedeutet, und daß genehmigte Veranstaltungen immer auf der ersten Seite der Ausschreibung eine Genehmigungsnummer haben müssen.
Nur mit dieser Nummer ist es dann auch genehmigt
Bei der Gelegenheits gab es auch Infos, wie man direkt nach dem Rennen Widersprüche einlegt, oder was die Regeln im einzelnen bedeuten, und ob es Neuerungen gab
@bittalilli: Vielleicht hast Du irgendwann am anfang Deiner Tria-Karriere im Verein mal ein Athletenfrühstück verpasst, bei dem das alles besprochen wurde?!
