Zitat:
Zitat von Rhing
Ne, Cologne war nicht genehmigt. UJ hat sich mit gerichtlicher Hilfe gegen die Drohung des Verbandes gewehrt, Startpaßinhaber (und möglicherweise auch "normale" Vereinsmitglieder, weiß ich jetzt nicht mehr) zu sperren und hat deshalb eine Einstweilige Verfügung beantragt und in 1. Instanz vor dem LG auch bekommen. Die ist dann aber in der 2. Instanz vor dem "Dorfgericht" OLG (darüber gibt's dann nur noch den BGH, ich weiß, dass dieser Spruch nicht von Dir kommt) gekippt worden.
Eine Anspruch gegen verbandsfremde Veranstalter folgt aus dem Urteil nicht. Das führt ja gerade zu der Konsequenz, dass der Verband nur indirekt vorgehen kann.
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Hatte ich doch grob richtig im Kopf. Es ging nicht um die Legitimation der Lizenzgebühren, sondern um die Drohungen des Verbandes. Der Satz, in dem sich der Richter über den Sinn der Lizenzgebühren auslässt wird nur gerne etwas "uminterpretiert".
Matthias