Zitat:
Zitat von Klugschnacker
"Die Richtige fürs Falsche erwischt!" – So kann man in einem Rechtsstaat nicht argumentieren. Das funktioniert nur, wenn es dem Angeklagten unmöglich gemacht wird, sich zu verteidigen.
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Sorry Klugschnacker, hätte sie ein verunreinigtes Steak gegessen (wofür man übrigens einen sehr bekannten Athleten belangte), dann könnte man Deiner Argumentation ggf folgen, weil die Gefahrensituation für sie wirklich nur schwer zu erkennen gewesen wäre.
Da sie aber einen unbekannten EnergyRiegel aus unbekannter Quelle gegessen hat, KANN diese Argumentation für sie nicht gelten. Sie hat genau das getan, wovor immer gewarnt wird. Da muss man keine Sonderlocken braten, Mitleid haben oder Unrecht herbeiahnen. Das ist sowas von selber schuld, das gibt es garnicht.
Wenn sie sich allerdings nachgewiesener Weise getäuscht sieht (weil in dem Riegel etwas war, was nicht darauf deklariert war oder nicht darin hätte sein dürfen), dann steht es ihr sicher frei, den ihr entstandenen Schaden bei dem Hersteller im Rahmen eines Prozesses beizutreiben.
Soweit ich weiß, war soetwas schon einmal erfolgreich. Wurde auch hier im Forum diskutiert. Korrigiert mich, aber ich glaube da ging es um Hammer Nutrition.