Zitat:
Zitat von Matthias75
Genau genommen haben die Vergleichsproben nur bestätigt, dass sie die Substanz über das NEM aufgenommen hat. Ob die Aufnahme jetzt versehentlich, absichtlich oder zufällig erfolgte, darüber sagt die Vergleichsprobe IMHO nichts aus. Sachenbacher-Stehle könnte, natürlich reine Spekulation, ja auch gewusst haben, dass in dem NEM was drin ist und gehofft haben, nicht erwischt zu werden. Nur weil der Aufnahmeweg geklärt ist, ist noch lange nicht geklärt, ob Absicht, Vorsatz oder doch Zufall im Spiel waren.
Matthias
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Das wollte ich auch schon schreiben.
Klugschnacker ging es aber darum das im Verfahren nicht geklärt wurde ob Absicht oder nicht.
So wie der Capatain glaube ich aber auch das eine Aufklärung so gut wie unmöglich ist und jedes Dopingverfahren in die länge ziehen würde.
Zur Urteilsfindung würde ich daher auch davon ausgehen dass Sie es gewusst hat.
Das bei Dopingverfahren nicht immer alle Rechtsgrundsätze eingehalten werden hat die Vergangenheit ja schon öfters gezeigt.