Zitat:
Zitat von Hafu
Auf der Grundlage des Satzungswerkes des DOSB, auf den sich auch die DTU-Sportordnung beruft. Umgekehrt hat der DOSB die DTU als einzig legitimen Verband zur Vertretung des Triathlons anerkannt.
(Da gab' es in der vergangenheit und ab und zu auch wiederkehrend durchaus Rangeleien, da z.B. der Verband der Modernen Fünfkämpfer auch ganz gerne vom Triathlon-Boom profitieren wollte und die entsprechenden Sportler ganz gerne vertreten würde).
Ein paar Probleme gibt es gelegentlich bei DLRG-Veranstaltungen (ist zwar Verein aber kein Sportverein). da gilt dann dasselbe wie bei kommerziellen Veranstaltern: wenn nicht angemeldet, dürfen Startpassbesitzer dann halt bei solch einem Triathlon nicht starten.
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Nur zum Verständnis: Die Mitgliedsverbände des DOSB erkennen die Satzungen anderer Mitgliedsverbände an oder steht in der DOSB-Satzung drin: "Triathlon darf nur die DTU!" (bzw. Laufen darf nur der DLV, Radsport nur der BDR,...)?
Matthias