Zitat:
Zitat von gollrich
Ein Dorfgericht hat in einem Einzelfall eine Entscheidung getroffen, daraus resultiert keinerlei Gesetzmäßigkeit... das obliegt wenn dem Gesetzgeber ...
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Hab ich doch geschrieben:
"Allerdings eignet sich das Urteil nicht, um jetzt einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, die Veranstalterabgabe einzutreiben und
da die Sportordnung der DTU kein Gesetz ist, ist es auch schwierig gegen einen solchen Veranstalter direkt juristisch vorzugehen. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwie verschiedene Dinge."
Weiß gar nicht, wieso ich soviel schreiben soll, wenn sich sowieso niemand die Mühe macht, das zu lesen.
