Zitat:
Zitat von Denyo
Wenn das wirklich so geschehen ist, ist das natürlich unter aller Sau.
Aber, läge die Verletzung des Datenschutzes wenn dann nicht auf Seiten des Zeitnehmers vor. Natürlich nur dann, wenn auch Daten herausgegeben wurden/würden.
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Ihr solltet mal die Kirche im Dorf lassen: Binderth setzt unter dem Deckmantel der Annonymität des www ein Gerücht in die Welt, welches strafrechtlich den Tatbestand der Verleumdung erfüllt (bzw. zumindest sehr nahe kommt) und Gollrich und Denyo mutmaßen darüber, wie das zu bewerten ist, wenn das Gerücht stimmt. Sorry Jungs, aber ihr habt echt zu viel Zeit. M.E. sollte es doch reichen, wenn man über die Fakten des zugrundleliegenden Threads diskutiert. Da kann man ja, wie bei vielen Dingen, durchaus geteilter Meinung sein.