Zitat:
Zitat von gollrich
Machen der BTV das wirklich ?....
wenn ja muss der Veranstalter sofort informiert werden.... der soll dann sämtliche Teilnehmer benachrichtigen....
Wenn sämtliche nicht DTU Passinhaber Teilnehmer gegen diesen eklatanten Verstoß gegen den Datenschutz Klage den den BTV erheben, ist der Pleite....
Und zusätzlichen sollten die Verantwortlichen sich noch zusätzlich einen Strafrechtsanwalt suchen....
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Wenn das wirklich so geschehen ist, ist das natürlich unter aller Sau.
Aber, läge die Verletzung des Datenschutzes wenn dann nicht auf Seiten des Zeitnehmers vor. Natürlich nur dann, wenn auch Daten herausgegeben wurden/würden.