Der Blick über den Tellerrand:
BDR-Sportordnung:
http://www.rad-net.de/html/verwaltun...po-2014-04.pdf
(vgl. Pkt.4.4.1 und Absatz A)
Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen wird bestraft. (Sperre + Geldstrafe)
DLV-Sportordnung:
https://www.leichtathletik.de/filead...1.05.2014_.pdf
Die Möglichkeit, dass eine Veranstaltung ungenehmigt ist, gibt es dort scheinbar nicht. Dafür darf aber nicht jeder einfach so bei DLV-Veranstaltungen teilnehmen.
Schwimmverband:
http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/docu...13.12.2012.pdf
Im DSV gibt es auch keine ungenehmigten Veranstaltungen, allerdings gibt es eine strenge Lizenzregelung inkl. Gesundheitsprüfung und einen Hinweis, dass der Lizenzschwimmer auch bei z.B. Schulveranstaltungen teilnehmen darf.
Allgemein:
http://www.lsb-berlin.net/nc/angebot...t.html?print=1
Sanktionen oder strenge Reglements bzgl. Starts bei Wettkämpfen scheinen nicht unüblich zu sein.
Beim Triathlon scheint aber das besondere, dass selbst Lizenzinhaber als Freizeit- und Breitensportler gesehen werden wollen.
Das wäre im DLV vergleichbar mit Volksläufern.
Zudem erhält jeder im Triathlon einen Startpass, der ihn haben will.
Im Radsport wird man im Laufe seines Sportlerlebens in verschiedenen Leistungsklassen geführt und darf dann z.B. als A-Fahrer nicht an Events für ausschließlich C-Fahrer teilnehmen.
Das Wort "Tageslizenz" oder ähnliches ist mir in oben verlinkten Dokumenten nicht besonders aufgefallen.
Unter diesem Gesichtspunkt finde ich die Reglements im Triathlonbereich äußerst offen und Sportlerfreundlich.