Zitat:
Zitat von binderth
ich hab - weils mich interessiert - hier mitgelesen.
ich akzeptiere die hier geäußerten Meinungen (auch wenn ich einige nicht nachvollziehen kann: Bsp. Ausbildungkosten bei Kindern) und nehme das als Bereicherung gern mit.
Sei versichert, dass ich durchaus differenzieren kann.
Aber es bleibt für mich: - keiner kann die Zahlen prüfen (weder die vom Veranstalter noch die vom BTV)
- alle Beteiligten machen auf beleidigte Leberwurst
- Leidtragende sollen die Sportler sein???
Wenn Dus wirklich wissen willst, ich beziehe mich bei dem zitierten Zöll-Brief (sorry, hatte das heut früh in der S-Bahn gelesen und auf Engelhardt bezogen) darauf:
und
ersteres ist nicht sehr versteckte Drohung und Nötigung.
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So ein Quatsch, das ist die einzige korrekte Antwort auf die Frage.
Zitat:
Zitat von binderth
letzteres ist Mafia in Reinform: An welche Regeln hält sich denn der Veranstalter nicht?
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Er lässt die Veranstaltung nicht genehmigen, daher kann er gegen keine Regel der DTU verstoßen.
Der Startpassinhaber, der dort startet, verstößt gegen die Regeln.
Zitat:
Zitat von binderth
Mir als Veranstalter steht es absolut frei, meine Veranstaltung beim mir zugehörigen Verband anzumelden oder es sein zu lassen. Das gilt nicht nur im Triathlon, sondern auch z.B. in der Leichtathletik und sonstwo.
Meine Meinung nochmals:
Aufgabe des Verbandes ist vielmehr, für solch gute Rahmenbedingungen für Veranstaltungen zu sorgen, dass die gar nicht ohne offizielle Anmeldung können! Daneben sollte ich Werbung bei den Sportlern machen - nicht aber dieselben einschüchtern und mit überzogenen Drohungen zu überziehen und zu Handlangern meines Anliegens zu machen.
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OK- du hast es nicht verstanden oder du willst es nicht verstehen.
Jeder der einen Startpass beantragt stimmt freiwillig diesen Regeln zu. Jedem Veranstalter steht es frei die Veranstaltung genehmigen zu lassen oder nicht. Da gibt es keinen Zwang und keine Nötigung.
Leider gibt es in unserere Gesellschaft immer Leute die meinen, daß gewisse Regeln gerade nicht 'so praktisch' sind und somit für sie nicht gelten. Das gilt für die Leute die absichtlich Windschatten fahren -für die du ja eine Bestrafung gefordert hast- genau so wie für die Startpassinhaber, die meinen unbedingt bei nicht genehmigten Veranstaltungen starten zu möchten. Aber warum sollte es im Triathlon anders sein als im Rest der Gesellschaft.
(Schöne Grüsse an Herrn Hoeneß, falls er hier mitliest

)