Zitat:
Zitat von niksfiadi
Für Nebeneinanderfahren bekam ich in Roth satte 8min. Das hieß dort wegen "Schwätzen".
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Das stand nachher im Protokoll bestimmt anders drin, da es zum einen die Regel "Schwätzen" nicht gibt und zum anderen nur der "Verdacht auf Windschattenfahren" mit einer Zeitstrafe geahndet werden kann. Nichts, aber auch gar nichts anderes kann damit geahndet werden. Leider wird einem der KR das in dem Moment nicht schriftlich geben (und du hast auch keinen Zeugen dabei, wenn er nachher was anderes sagt).
Oder aber er besinnt sich bei genauerem Nachdenken darauf, dass du doch gegen eine Regel verstoßen hast, indem er eine geringe Geschwindigkeitsdifferenz erkannt hat, das damit als Überholmanöver einzuordnen war und du dich zu lange in der Windschattenbox des Neuseeländers aufgehalten hast. Für das verbotene nebeneinander fahren darf er dir nämlich keine Zeitstrafe verpassen.
Es betrübt mich, wie meine KR-Kollegen manchmal Regeln und Bestrafungen erfinden, weil sie etwas für (un)gerecht halten

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