Zitat:
Zitat von Matthias75
Der letzte Kommentar bezog sich nicht auf Tegernsee, sondern auf genehmigte Wettkämpfe allgemein. Wenn ich bei einem genehmigten Wettkampf eine Tageslizenz löse, habe ich doch für diesen Wettkampf den gleichen Versicherungsschutz wie ein Startpassinhaber, kann aber im Gegensatz zu diesem nicht für die Teilnahme an einem nicht genehmigten Wettkampf gesperrt werden. In diesem einen Punkt wird der Startpassinhaber also aus meiner Sicht benachteiligt.
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Ja, da hast du sicher recht. Man könnte überlegen, ob diese Regel so bestehen muß, aber...
Das Ziel der DTU ist das alle Triathlonwettbewerbe nach den Regeln der DTU durchgeführt werden. Dieses Ziel unterstützen alle Mitglieder der DTU, weil sie die Satzung anerkannt haben. Die DTU (der zuständige Landesverband) muss versuchen die Veranstalter davon zu
überzeugen die Veranstaltung genehmigen zu lassen und Abgaben zu zahlen. Das geht nun mal leichter, wenn man 26.000 potentielle Starter hinter sich weiß, die mit Sicherheit nicht starten werden, wenn die Veranstaltung nicht von der DTU genehmigt wurde.