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Alt 02.07.2014, 17:27   #122
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
...
Dennoch hätte ich gegenüber einem Startpassinhaber mehr Freiheiten, weil ich bei Teilnahme einer nicht genehmigten Veranstaltung nicht gesperrt werden kann. In dem Punkt habe ich also nur durch meinen Startpass einen deutlichen Nachteil gegenüber einem nicht im Verein organisierten Sportler. Das ist ein Punkt, der für mich einfach unlogisch ist.

Matthias
Du vergisst, dass es im Triathlon ab der olympischen Distanz aufwärts so gut wie keine nicht genehmigten Veranstaltungen gibt (mir sind zumindest keine bekannt).

Wenn du nun als "Nicht-Startpassbesitzer" beim Tegernsee-Triathlon starten willst und trotzdem einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz haben willst, musst du, da der Tegernsee-Triathlon ja nicht die Möglichkeit bietet einen veranstaltungsbezogenen Versicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung im Rahmen der Tagesizenz zu erwerben, alleine für diesen einen Fall deine normale Standard-Haftpflichversicherung aufstocken bzw. eine zuätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, die auch die Wettkampfteilnahme einschließt. Bin mir ziemlich sicher, dass eine solche Versicherung teurer ist als die par Euro beim Gruppenversicherungsvertrag über die ARAG.

Du hättest also nur bei diesem einen Wettkampf mehr Freiheiten (zu höheren Versicherungskosten) und bei jeder anderen Kurz-, Mittel- und Langdistanz müsstest du dann trotzdem noch die Tageslizenz dazulösen, obwohl du den ARAG-Versicherungsschutz eigentlich gar nicht brauchst, da du ja (für viel Geld) deinen privaten Versicherungsschutz bereits aufgestockt hast. Für einen Start in Roth kostet die Tageslizenz für Nicht-Startpassbesitzer übrigens 30,-€.

Das, was du "Freiheit für Nicht-Startpassbesitzer" nennst, geht also (zumindest für aktive Triathleten) ziemlich ins Geld.
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