Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Was ich auch juristisch vollkommen richtig finde.
Ein "vielleicht wäre die Verletzung weniger schlimm" rechtfertigt keine juristische Mithaftung. Wenn das "vielleicht..." tatsächlich zutrifft, sage ich trotzdem´, sie ist selber schuld, aber das muß sie allein mit sich selbst ausmachen, nicht mit dem Gericht.
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Ne, in der Entscheidung ist das schon 'n bisschen anders gelaufen. Zwischen Pflicht-/Obliegenheitsverletzung und Schaden muss Kausalität vorliegen, um schadensmindernd berücksichtigt zu werden. ist ja auch umgekehrt so, wenn's um die Begründung von Schadensersatz geht. Du kannst 10 mal kein Licht am Rad haben. Wenn Du bei strahlendem Sonnenschein und guter Sicht nen Unfall hast, gibt's keine Schadensminderung. Der BGH hat aber hier schon die grundsätzliche Möglichkeit, dass ohne Helm gefahren wurde, als MÖGLICHE Pflicht-/Obliegenheitsverletzung ausgeschlossen, d.h. auf den konkreten Einzelfall kam's gar nicht an. Das wäre z.B. dann bei ner Handverletzung erst auf dieser Stufe ausgeschlossen worden, genauso wie in dem "überschießenden" Fall, in dem die Kopfverletzung auch mit Helm geschehen wäre (Radfahrer wird überrollt). Aber es besteht eben - im Normalfall - keine Pflicht bzw. Obliegenheit.