Zitat:
Zitat von Hafu
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Ob Haftpflichtschäden abgedeckt sind, hängt davon ab, ob du eine private Haftpflichtversicherung hast und wie dort die genauen Versicherungsbedingungen sind. Durchaus möglich also, dass du auf Schäden, die du anderen zufügst (.z.B. im Falle eines von dir beim Radfahren im Wettkampf verursachten Sturzes) sitzenbleibst und den entstandenen Sachschaden selbst begleichen musst bzw. Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlen musst.
Umgekehrt hängt es, wenn dir jemand (anderer Sportler oder Helfer) im Wettkampf schuldhaft einen Personen- oder materiellen Schaden zufügt, von dessen privatem Haftpflichtschutz (und dessen kleingedruckten Versicherungsbedingungen) bzw. falls keine private Haftpflicht vorhanden von dessen Vermögensverhätnissen ab, ob du Aussicht auf Entschädigung hast.
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Hm, danke. Da liegt also tatsächlich der Hund begraben. Tegernsee Triathlon schließt ja bei den Teilnahmebedingen explizit die Haftung aus. Wenn also was passiert, dann darf ich das privat/selbst ausfechten und im Zweifel die Schäden selber zahlen, selbst wenn ich zu 100% unschuldig bin.