Ne, haste nicht. Vor dem "bzw." steht, dass es um Helmpflicht geht und das tut's eben nicht. Nache dem "bzw." steht, dass es um Mitverschulden oder Mithaftung geht. Den Bedeutungsunterschied lassen wir außer Acht, der ist vielen Muttersprachlern nicht klar und bei anderen (auch sehr gut deutsch sprechenden) kommt's da eh nicht drauf an.
Die Mithaftung ist - im Normalfall - geklärt, der BGH hat gesprochen, in Deinem Sinne. Alles weiter dazu ist rumrätseln, Ausnahme evtl. "sportliches Radfahren". Dazu gibt's hier verschiedene Ansichten und ich hab aufgezeigt, wie und mit welcher Begründung Gerichte ggfs. entscheiden könnten.
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Relax, no worries!
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