Zitat:
Zitat von captain hook
Man könnte ja auch z.b. das Rahmendreieck weitesgehend schließen (verkleiden) und es dem Reglement als Trinksystem verkaufen.
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Dann würde ich aber nicht nach Österreich fahren, denn die haben diesen Fall so gar in der Sportordnung:
G.3.1 Fahrräder - g) - Darüber hinaus sind großflächige Trinkbehälter, die das Rahmendreieck großflächig verschließen, nicht erlaubt.
Ich denke dort hat dies schon mal jemand versucht!