Zitat:
Zitat von Hafu
Es geht ja auch nicht, wie der Threadtitel suggeriert, um das Mitverschulden am Unfall, sondern um eine prozentuale Mithaftung an Unfallfolgen, die schwere Kopfverletzungen betreffen, die nach gutachterlicher Sicht im konkreten Fall weniger drastisch mit Helm ausfallen würden.
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Zitat:
Zitat von Hafu
Genau. das ist dann sportliche Betätigung.
Weitere indizien: Art des Fahrrades (Rennrad oder Cityrad), Klickpedale, Radschuhe. Auch wenn es Grenzfälle geben wird, ist die Differenzierung vermutlich meistens relativ einfach möglich.
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Dr. jur? oder doch "nur" Dr. med?
Ne, genau so isses, auch wenn's hier von mir aus nicht promoviertem Munde kommt. Das Leben ist zu vielfältig für "klare" schwarz-weiß-Regelungen, bei denen dann jeder nachvollziehbarerweise "den Einzelfall" bewertet haben möchte.