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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
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Alt 18.06.2014, 11:51   #41
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von haifisch93 Beitrag anzeigen
Da frage ich mich wie man das ganz klar differenzieren will, ob man sich jetzt sportlich betätigt oder nicht. Wenn ich abends vom Schwimmbad heimfahre und mir das Wetter gefällt und ich noch Lust habe mich zu bewegen und ein 20km Umweg fahre und zufällig eine Sporthose trage, ist das dann sportliche Betätigung
Genau. das ist dann sportliche Betätigung.

Weitere indizien: Art des Fahrrades (Rennrad oder Cityrad), Klickpedale, Radschuhe. Auch wenn es Grenzfälle geben wird, ist die Differenzierung vermutlich meistens relativ einfach möglich.
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