Zitat:
Zitat von Lui
Wie sieht es eigentlich bei reinen Radsportlern ohne Helm aus bei einem Unfall? Unterscheidet sich da das Gesetz?
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Das Gesetz unterscheidet sich nicht, aber die Tragepraxis, d.h. der Prozentsatz derjenigen Radfahrer, die Helm tragen unterscheidet sich deutlich von der Gesamtmasse der Radfahrer.
Und auf diesen Prozentsatz (noch dazu rückgerechnet auf das Jahr 2011, als er noch einmal ein Stück niedriger war= 11%) hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung explizit bezogen.
Umgekehrt kann man davon ausgehen, dass bei aktiven Radsportlern und Triathleten, bei denen die Helmtragequote im Training mit Sicherheit deutlich über 50% liegt. das Urteil anders ausgegangen wird (und vergleichbare Prozesse in der Zukunft anders ausgehen werden).
Es geht ja auch nicht, wie der Threadtitel suggeriert, um das
Mitverschulden am Unfall, sondern um eine prozentuale
Mithaftung an Unfallfolgen, die schwere Kopfverletzungen betreffen, die nach gutachterlicher Sicht im konkreten Fall weniger drastisch mit Helm ausfallen würden.