Zitat:
Zitat von CatchMeIfYouCanBLN
Solange du nicht mit sowas ankommst dürfte es wohl erlaubt sein:
Interessant wäre sicherlich wo Kampfrichter hier die Linie ziehen. Anyone there?
Gruß
Ray
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Mit diesem Bike wird man nicht am Kampfrichter vorbeikommen!
Ein Prototyp ist aus meiner Sicht genau das Gleiche als ein einzelner extra angefertigter Maßrahmen und somit erlaubt. Es gibt aber grundlegende Bauvorschriften der ITU für das Rad, welche in der DTU Sportordnung komplett fehlen. Diese findet man in den ITU Rules und auch in den Reglementen unserer europäischen Nachbarn (Österreich, Schweiz, UK). Was mich einfach aufregt, das jedes Land wieder seine eigene "Sportordnungssuppe" kocht obwohl es eine übergeordnete ITU Richtlinie gibt. (Die WTC Rules gibt es ja auch noch!) Wer mal im Ausland startet sollte auf jeden Fall mal die lokal gültige Sportordnung durchschauen!
Jetzt zur Nase vom Kienle Bike. Wenn man nach Sybenwurz`s Definition geht, dann ist erlaubt wenn es noch eine zusätzliche Funktion hat. Da ist aus meiner Sicht die Grauzone. Man könnte ja auch über den "Kofferraum" des Trek Speed Concepts diskutieren. Wenn man es leer lässt ist es nur eine Verkleidung. Wird ja sogar von Trek zur Verbesserung der Gesamtaerodynamik beworben! Was ist mit diesem Teil?
Noch kurz zu den offen Rohrenden. Da kocht die DTU auch sein eigenes Süppchen. In allen anderen mir bekannten Reglementen sind alle Rohrenden zu schließen!