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Zitat von Rhing
Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.
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Interessant. Die Richter hätten dann aber angeben müssen, ab wieviel Prozent Helmträger das Nichttragen auf einmal fahrlässig wird.