Zitat:
Zitat von Thorsten
Nach SpO D.1 (4): "Muss eine der Strecken aus unvermeidlichen Gründen verlassen werden, so ist der Wettkampf - ausgenommen, der Teilnehmer gibt auf - an der gleichen Stelle fortzusetzen."
Bleibt die Frage, ob das "unvermeidlich" war, dann wäre es gar nicht zu ahnden gewesen. Nach E.2 hätte das auch mit einer Verwarnung geahndet werden können, sofern dahinter eher "Deppertheit" als "Kalkül zum Abkürzen" stand. Der Zeitvorteil hätte sich durch das Zurückfahren ganz allein ins Gegenteil verkehrt
Dass man deswegen disqualifiziert werden muss, steht meiner Kenntnis nach nirgends in der Sportordnung. Könntest du da mal eine Quelle nennen (außer "schwerwiegend" nach E.4)?
Als KR sollte man IMMER eine Grundlage haben, auf Grund der man eine disziplinarische Maßnahme ausspricht. Meinung, Ansicht und Gerechtigkeitsgefühl sind da fehl am Platz.
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Jo Danke ,auch nach menschlicher Gesundverstand sollte so sein