Zitat:
Zitat von schnodo
Wir reden immer noch vom Kraichgau, oder?
Auschreibung Challenge-Distanz:
"b) Neoprenschwimmanzüge sind unter folgenden Bedin-gungen zulässig: 16,9 - 23,9 Grad C. Bei höheren Wassertemperaturen ist das Tragen eines Neoprenschwimmanzuges nicht erlaubt."
und bis auf die fehlende Klammer identisch
Ausschreibung S-Distanz:
"b Neoprenschwimmanzüge sind unter folgenden Bedin-gungen zulässig: 16,9 - 23,9 Grad C. Bei höheren Wassertemperaturen ist das Tragen eines Neoprenschwimmanzuges nicht erlaubt."
|
In die Ausschreibung können sie viel schreiben. Es ist kein Ironman 70.3 (wie ursprünglich geplant; hier gibt es -noch- eigene Temperaturregeln, die hinsichtlich Neoverbot ein Grad höher liegen als im Bereich DTU/ITU) sondern eine offizielle Deutsche Meisterschaft und da gilt die DTU-Sportordnung, derzufolge ab 23,0° der Neo verboten ist (
http://www.dtu-info.de/tl_files/dtu/...ng%202014.pdf).
Ob Neo erlaubt ist oder nicht legt auch nicht der Ausrichter fest, sondern der Wettkampfleiter, also ein Kampfrichter.