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Wir haben mal einen Bericht dazu gesehen.
Da hieß es, man solle einfach nicht zahlen und eine Rechnung verlangen. Z.T. seien die Schlüsseldienste aber dann sogar so dreist, dass sie versuchen einen soweit zu nötigen, dass man sofort zum Bankautomaten fährt. Dazu haben sie aber kein Recht. Dann solle man das dem Verbraucherschutz melden und über einen Anwalt regeln. Über 400 € ist definitiv zu viel und damit käme er nie durch.
Da bei Dir jedoch das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, da Du schon bezahlt hast, ist es evtl. schon zu spät. Aber ich würde trotzdem zum Verbraucherschutz gehen und bei bestehender Rechtsschutzversicherung auch zum Anwalt.
Oder hast Du vielleicht eine Zeitung in der Nähe, die darüber berichten will? Dann ist es zumindest eine Warnung für die Leute in Deiner Umgebung und auch wenn keine Namen genannt werden, kann man das sicherlich so bringen, dass man weiß wer gemeint ist.
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