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Alt 10.06.2014, 21:55   #10
Walfanggegner
 
Beiträge: n/a
Einer der Bereiche im Leben, wo aus der Not / Hilflosigkeit der Menschen dankend Profit gemacht wird.

Zu deiner konkreten Frage, inwiefern es ratsam sei, das ganze anwaltlich prüfen zu lassen:
Kommt ganz drauf an. Hast du da was unterschrieben beim Handwerker vor Ort, eine Art Rapportzettel? Wenn ja: hat man dir direkt einen Durchschlag dagelassen?
Eine Vorabinfo am Telefon über den ca.-Kostenrahmen blieb aus nehme ich an? Sonst hättest du sicher nach einem anderen Anbieter gesucht.
Wie baut sich denn die Rechnung auf? Nur eine Position á la "Türöffnung nach telef. Beauftragung inkl. Anfahrt" in netto, dann noch Umsatzsteuer und Gesamt-Brutto?

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt hast dann gehst du mit dem RA ja zunächst kein Kostenrisiko ein wenn der Versicherer Deckung gewährt.
RA wird das Unternehmen dann sicher schriftlich darum bitten, Gebührensatzung einzureichen inkl. Rapportzettel und detaillierter Aufgliederung der Rechnung in Einzelpositionen.
Ob dann dahingehend was zu machen sein wird kann dir der RA sagen wenn er alles auf dem Tisch liegen hat.
Alle Seiten wollen ja dann sicherlich eine unnötige gerichtliche Klärung vermeiden und einen außergerichtlichen Vergleich erstreben.
Kann sein, dass der Unternehmer nach Erhalt eines Anwaltschreibens ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zur teilweisen Rückzahlung bereit ist.
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