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Zitat von neonhelm
Wie sollen die denn deiner Meinung nach aussehen? Alle Radfahrer, die nach einem Unfall denken, der Helm hat Schlimmeres verhindert, sollen sich melden?
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Ich melde mich als Gegenbeispiel. Nach einem Fahrradsturz mit Helm (Vorwärtssalto über gespannten Draht), hätte ich fast die gesamte Drehung hinbekommen, bin aber mit dem Helm am Boden hängengeblieben.
Seit diesem Vorfall habe ich Probleme mit der Halswirbelsäule und dadurch bedingten Fehlhaltungen.
Der Clou ist: Ich trage trotzdem meist (nicht immer) einen Helm.
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Zitat von Schwarzfahrer
Punkt 1 und 2 stehen voll zur Debatte und sind Glaubenssache bzw. individuelle Ermessenssache. Aber an Punkt 3 zu zweifeln heißt für mich die Gesetze der Physik in Zweifel zu ziehen: Kraft ist Masse mal Beschleunigung, und letztere wird durch einen Helm deutlich verringert.
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Wenn es so einfach wäre. Du änderst eben nicht nur den Bremsweg (und damit die Beschleunigung) sondern auch die Masse des beschleunigten Körpers.
Es bezweifelt keiner, dass ein Sprung in ein Sprungkissen dem Aufprall auf dem Asphalt vorzuziehen ist (dies wäre Dein F=ma Beispiel). Aber es darf bezweifelt werden, ob
- der Helm nur Vorteile bietet (siehe oben)
- und ob das Einsatzfenster des Helmes relevant genug ist für eine allgemeine Pflicht. Fällt man in ein weiches Bett, dann braucht es keinen Helm - wird man vom fahrenden LKW erwischt, dann hilft der Helm auch nicht.
Irgendwo zwischen diesen Polen hat der Helm einen Effekt, erstmal unabhängig von der tatsächlichen Größe und Richtung.
Das Stichwort neben Wirksamkeit ist also einfach auch "Relevanz".
Oder ganz kurz gesagt: Es darf bezweifelt werden, ob ein Kopf eine Melone ist. Und das ein typischer Fahrradsturz dem Fall einer Melone aus beliebiger Höhe entspricht.
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Viele glaubten einst, die Erde sei eine Scheibe, der Selbstversuch einer Weltumseglung zeigt das Gegenteil. So könnte man es auch mit der Wirksamkeit eines Helms verfahren - wer zweifelt, kann es selber testen.
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Unabhängig vom Irrtum über den Irrtum, dass die Welt eine Scheibe sei, erlaubt eine Helmpflicht nicht die Möglichkeit es selbst auszuprobieren.