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Alt 23.06.2008, 14:05   #35
matwot
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.10.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.000
Zitat:
Zitat:
Paragraph 3 StVO:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Da auch unsere TT-Maschinen nicht als Kraft-Fahrzeuge zugelassen sind, müssen wir uns an die allgemeinen 50 km/h Begrenzungen nach dem Ortschild nicht halten (gilt so z.B. auch für Pferdefuhrwerke).
Spezielle 50 oder 30 km/h Schilder (die runden) gelten wiederum für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer.
Alles klar?
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Und tschöh

Matwot

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