Zitat:
Zitat von noam
?.. Und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wird ja auch immer nur vorgeschoben, wenns gegen den Staat geht, der ja nun mit Sicherheit deutlich weniger Schindluder mit diesen Daten treibt, als viele Privatunternehmen, die deutlich mehr Interesse haben Daten zu erheben und auszuwerten.
Also ich kann für mein Umwelt sprechen, wenn ich sage, dass die Polizei überhaupt kein Interesse an Bewegungsprofilen von Unverdächtigen oder sonst irgendwas hat. Und spätestens im Status des Verdächtigen, darf die Polizei eh die erforderlichen Daten erheben, speichern und auswerten. ....
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Das liegt einfach daran, dass es Wesen der Grundrechte ist, gegen den Staat und dessen Willkür zu schützen. Und deshalb sind Eingriffe - pauschal - nur aufgrund eines Gesetzes zulässig. Gegen Google schützen die Grundrechte erst mal nicht.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, dass das Bundesverfassungsgericht aus Art 2 GG entwickelt hat. Natürlich kann in dieses Grundrecht eingegriffen werden, aber eben nur aufgrund eines Gesetzes mit den vom BVerfG festgelegten Grenzen, an die sich der Staat zu halten hat. Ich wüsste nicht, was daran "vorgeschoben" ist.