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Ja. Unfallverursacher war ein Spanier. Polizei, Protokoll ist vorhanden...
Ich habe gelesen, dass man bei der Versicherung schriftlich auf jeden Fall seinen Anspruch auf Schadensausgleich stellen (verlängern) muss. Nach einem Jahr verfällt das sonst. Ich habe nicht so genau verstanden, was das soll. Ob man das dann "verlängert", weil angeblich nach einem Jahr der Anspruch erlischt... also einen Antrag stellt auf ... oder wie das abläuft. Die Versicherungen zögern die Zahlung jedenfalls gern über diese Frist hinaus und verweisen dann auf Fristablauf, weil irgendein Antrag/Formular nicht eingereicht wurde.
Auf jeden Fall ist das ziemlich verwirrend. Die Versicherung hat eine Niederlassung in DE.
Wahrscheinlich geht das nicht ohne Anwalt.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
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