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Ich muss mich mal einmischen, habe leider Gottes nämlich beruflich damit zu tun:
"Zipp" ist als geschützte Marke für Fahrradteile, insbesondere Räder, eingetragen von der Fa. SRAM, Chicago.
Der Markenname wird hier genutzt, es geht auch um Räder, soweit alles klar!
Nach §143 MarkenG ist der widerrechtliche Gebrauch einer geschützten Marke "im geschäftlichen Verkehr" strafbar. Hier liegt das Problem, der Begriff "geschäftliche Verkehr" ist nicht wirklich klar und eindeutig definiert.
In der Regel wird ein solcher bei Einzelverkäufen von/an Privat nicht angenommen, auch wenn der Verkauf (logischerweise) dem Erzielen eines Gewinns dient.
Ein Betrug scheidet im vorliegenden Fall ganz sicher auch aus, es wird klar angegeben, dass hier kein ZIPP-LRS angeboten wird, es gibt keine Täuschungshandlung/keine Irrtumserrregung.
Problematisch wären jetzt noch eventuelle zivilrechtliche Ansprüche der Fa. SRAM. Auch könnte es bei Reisen mit solchen Laufrädern zu Problemen kommen, sofern der Rechteinhaber bei den Zollbehörden einen entsprechenden Antrag zur Einziehung/Vernichtung von Plagiaten gestellt hat.
Dies sind aber glücklicherweise nicht mehr meine Themen, da bin ich wieder raus...
Und zu den aufgeführten Beispielen oben:
Ja, ich darf mir Äpfel auf jeden Rechner kleben und damit rumlaufen, posen, rechnen, was auch immer. Aber beim Verkauf eines solchen kann es zu Problemen kommen (siehe "geschäftlicher Verkehr" pp.)
Und gerade Apple ist da nicht wirklich ein "Spaßversteher" und genügend Patentanwälte, Privatdetektive und andere "Kopfgeldjäger" treiben sich auch in diversen Verkaufsforen herum!
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