Laut Bundesanzeiger sah es für 2011 folgendermaßen aus
"Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Es besteht ein bilanzieller Kapitalfehlbetrag in Höhe von 80.825,07 €. Zur Vermeidung einer Überschuldung der Kapitalgesellschaft hat in 2010 die stille Gesellschafterin hinsichtlich Ihres der GmbH gewährten Darlehens in Höhe von insgesamt 25.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt. In 2011 hat zusätzlich ein weiterer Gläubiger in Höhe von insgesamt 60.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt."
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