Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Hafu
					 
				 
				(...) 
 
Mich wundert auch, dass das zulässig ist. Normalerweise werden solche Lebensmittel weggeworfen, oder kurz vor Ablauf des MHD an die Tafeln verschenkt. 
			
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 Das geht zwar (
http://www.lebensmittelklarheit.de/c...s.xsl/5217.htm). Allerdings tut es mir gerade für Hersteller leid, wenn die so etwas tun müssen...
	Zitat:
	
	
		
			
				Im Handel löst ein abgelaufenes MHD kein Verkaufsverbot aus. Anbieter sind aber verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass das betreffende Lebensmittel einwandfrei ist. Eine Frist für den Abverkauf gibt es nicht. 
 
Gängige Praxis in vielen Geschäften ist, dass diese Lebensmittel gesondert angeboten werden mit einem Hinweisschild, das auf das erreichte MHD aufmerksam macht. Zusätzlich sind sie häufig im Preis reduziert. Dies ist allerdings rechtlich nicht vorgeschrieben. 
 
Auch wenn ein Käufer bewusst ein Produkt mit erreichtem oder überschrittenem MHD wählt, hat er ein Reklamationsrecht, wenn das Produkt nicht mehr einwandfrei ist. Die Reklamation muss allerdings umgehend mit dem Kassenbon erfolgen, denn Lebensmittel mit überschrittenem MHD sollten nicht mehr lange gelagert werden.
			
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