Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die DTU hat dazu auf ihrer Website klargestellt: "Für alle vor diesem Datum ausgesprochenen und gemäß DTU-ADC und NADC hier veröffentlichten Sanktionen gilt: Die gegen die betroffene(n) Person(en) ausgesprochene Sanktion ist rechtskräftig und/oder von der/den betroffene(n) Person(en) akzeptiert worden."
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Hat der Veranstalter sich das Preisgeld nach rechtskraft der Sanktion wiedergeholt? Weiß das jemand?