Zitat:
Zitat von Galaxy_I
?.. Eine Pflicht, einen Radweg zu benutzen, gibt es nach einem Gerichtsurteil, dass ebenfalls hier verlinkt war, auch nicht.
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So wurde und wird offensichtlich das Urteil eines Verwaltungsgerichts immer noch gelesen. Das VG hat lediglich gemeint, das in dem entschiedenen Fall die Voraussetzungen dafür, diesen Weg zum Radweg zu erklären, nicht vorlagen. Ob ein Bußgeld deshalb nicht berechtigt ist, dazu kann das VG mangels Zuständigkeit überhaupt nix sagen.
Wenn er als solcher ausgezeichnet ist, ist er zu benutzen, es sei denn, die Benutzung ist im konkreten Fall unzumutbar oder gefährlich. Der pauschale Verweis auf "Scherben, die ja überall rumliegen" bringt da auch nix.
Mi'm RR fahr ich übrigens auch oft/meist auf der Straße.