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Wenn Du ohnehin anwaltlichen Beistand hast, würde ich diesen zunächst zu rate ziehen. Ich würde das "Beweisstück" jedenfalls nicht zurückschicken, denn Du könntest ohne Aufwand (Rückschein, Unterschrift) nicht belegen, dass Du es retour gesandt hast. So bleibt Dir zusammen mit dem Schreiben eine Art Schuldanerkenntniss.
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nix
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