25.03.2014, 12:01
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#771
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Szenekenner
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Beiträge: 5.062
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And the beat goes on ....
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Zitat von FAZ online
Hoeneß hat nach Angaben des Schweizer Wirtschaftsmagazins „Bilanz“ für seine unversteuerten Devisentermingeschäfte in der Alpenrepublik stets einen konkreten Auftrag erteilt. „Hoeneß blieb beim Prinzip ,Execution only‘, das für jede Order einen persönlichen Kundenauftrag verlangt“, schreibt das Blatt in seiner neuesten Ausgabe. Dabei wartet es mit bemerkenswerten Detailkenntnissen aus der Privatbank Vontobel auf, wo Hoeneß zwei Geheimkonten führte. Der Vorwurf des Magazins: „Anders als er vor Gericht behauptete, musste er also am Telefon jede Order durchgeben.“
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Zitat von FAZ online
Schweizer Finanzexperten weisen etwa darauf hin, dass die gleichartigen Finanzgeschäfte, die Hoeneß in derselben Zeit auf einem offiziell versteuerten Konto bei der Münchner Reuschel-Bank tätigte, auf ein lukratives Doppelspiel hindeuten könnten. Bei solchen „Backuped Deals“ setzen Kunden im Ausland auf einen Kursgewinn, im Heimatland dagegen spiegelbildlich bei derselben Währung auf einen Verlust. Gewinne bei der Offshore-Bank könnten dann unversteuert bleiben; die daheim anfallenden Verluste ließen sich dagegen steuerlich geltend machen. Einen ähnlichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft ließ das Gericht jedoch am Ende als unbedeutend unter den Tisch fallen. Schweizer Rechtsanwälte erläutern zudem, dass sich auf diese Weise auch Geld waschen, Korruption verschleiern und Scheingeschäfte abwickeln ließen.
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Zitat von FAZ online
Auffällig ist auch, dass Aussagen eines angeblichen Informanten, der sich mehrfach über einen renommierten Anwalt für „Whistleblower“ mit zusätzlichen Vorwürfen bei den Behörden gemeldet hatte, am Münchner Justizministerium scheiterte. Denn dieses verweigerte ihm den geforderten Informantenschutz.
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Neue Zweifel an Hoeneß' Aussagen vor Gericht
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