Zitat:
	
	
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					Zitat von KalleMalle  völlig legal ist, nur weil es nach dem in Deutschland gelten Gesetz (noch) nicht verboten ist undstrafbar allerhöchstens dann ist, wenn es einem auch nachgewiesen wird.
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 Keine Strafe ohne Gesetz und im Zweifel für den Angeklagten, zwei wichtige Grundsätze des Rechtstaates. Was (noch) nicht verboten ist, ist folglich legal und was nicht nachgewiesen werden kann, kann folglich auch nicht bestraft werden.
Man kann dem Gesetzgeber einen Vorwurf machen, dass er entsprechende Fotos nicht verbietet (noch nicht verboten hat). Aber ein Ersatzstrafrecht nach "gesundem Volksempfinden" - wenn man ihn nicht bestrafen kann, dann stelle man ihn wenigstens an den Pranger - ist, insbesondere wenn staatliche Stellen hierbei aktiv mitwirken, mit meinem Rechtstaatverständniss nicht vereinbar.
Gruß Torsten
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				Dies ist das Land, in dem man nicht versteht
Dass „Fremd“ kein Wort für „Feindlich“ ist
In dem Besucher nur geduldet sind
Wenn sie versprechen, dass sie bald wieder geh'n
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
Und irgendwann fällt es auch auf mich zurück