Zitat:
Zitat von tandem65
Die Steuerfahndung hat nun Zugriff auf einen Haufen Kontounterlagen und wenn sich Handfeste Hinweise auf weitere Straftaten auftun wird sicherlich auch noch tiefer gebohrt werden. Davon gehe ich jedenfalls aus.
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Da könnte es aber möglicherweise noch'n Problem geben: So richtig ist nach meinem Eindruck nicht klar, welcher Sachverhalt insgesamt ins Urteil eingeflossen ist. Klar, Geldwäsche wäre wohl nicht mit drin, denn davon hatte das Gericht nach dem, was ich in der Presse gelesen habe, keine Kenntnis und das war auch nicht Gegenstand der Hauptverhandlung. Da mag es aber Grenzfälle geben. Ist aber unklar, was nun Verfahrensgegenstand ist, könnte UH in nem weiteren Strafverfahren einwenden, dass das ja schon hier mit abgeurteilt wurde. Nur hat das Gericht den Sachverhalt eben als Steuerhinterziehung und nicht als sonst was beurteilt. Dann wäre es schon blöd, dass man die Aussage der "Steuerfrau" plausibel fand und nicht klar den Umfang gefasst hat.