Etwas seltsam finde ich es schon, dass bei der Strafbemessung davon ausgegangen wurde, dass kein besonders schwerer Fall von Hinterziehung vorliegt und kein grober Eigennutz gegeben ist, weil Hoeneß das Geld zum Zocken, Spielen nutzte (statt das Geld in einer Stiftung zu verstecken oder an einem anderen Wohnort).
http://www.spiegel.de/video/gisela-f...o-1334125.html
Hoeneß hätte doch genausogut über ein deutsches Konto seiner Zockerleidenschaft frönen können und dafür kein geheimes Schweizer Konto gebraucht, ausser er will eben die Gewinne nicht beim Finanzamt angeben. Irgendwie verstehe ich diesen Teil der Begründung nicht. Bedeutet das, dass bei Gewinnen aus regelmässiger Börsenspekulation kein "grober Eigennutz" gegeben ist, wenn sie hinterzogen werden. Oder ist der Richter auch Psychiater und diagnostizierte eine strafmildernde krankhafte "Spielsucht" bei Hoeneß statt dem üblichen Onkel Dagobert Syndrom für die Hinterziehung :-) .