Zitat:
Zitat von Rhing
Mir geht's nur ziemlich aufn Keks, wenn hier Leute ihre Meinung begründen und dann irgendwie "ne" ohne jeglichen weiteren Kommentar eingeworfen wird. Ich hoffe, das ist deutlich geworden. Wer an einer Diskussion mit Ergebnissen interessiert ist, macht sich die Mühe, der Rest quakt rum.
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Ok, dann begründe ich halt doch meine Aussage: Bürgerrechte ist kein Begriff im dt. öffentlichen Recht. Man spricht hier von Deutschen-Grundrechten, die sich von den Jedermanngrundrechten abgrenzen. Bürgerrechte kennen wir aus der EU-Charta.
Weiterhin ist umstritten, ob die Deutschen-Grundrechte wirklich an die dt. Staatsangehörigkeit gebunden sind. Maßgaben aus dem EU-Recht streiten dies ab, und zumindest manche dieser Rechte könnten auch für EU-
Bürger in Deutschland im Zuge der Nichtdiskriminierung und der Grundfreiheiten gelten.
Deshalb ist der Begriff der Bürgerrechte ziemlich verwirrend in Deutschland.
Und Grundrechte werden niemanden weggenommen. Sie werden auf Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt.
Lieber Rhing, ich verstehe deinen Punkt, aber er stimmt meines Erachtens nach wirklich nicht. Aber genug der Juristerei.