Zitat:
Zitat von tandem65
Ich nicht. Das ist hochriskant. Jetzt hat das FA auch erst mal Zeit die Unterlagen zu durchforsten und nachzuveranlagen. Wenn dann doch 40, 60 oder 80 Mio an Steuerschuld rauskommen ist das bei der Revision eine andere Kiste und ich halte es auch schon so für riskant daß er dann durchaus noch länger einfährt.
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Ich bin kein Straf- und insbesondere kein Strafprozeßrechtler, ... aber ... erst mal Rechtsmittel einlegen ist für'n RA gut, für den Angeklagten auch, besser als die Frist verpennt. Zurücknehmen kann man immer noch, im Zivilrecht bis zur mündlichen Verhandlung. Man riskiert nur, dass die Sta sich anschließt. Dann erst mal Akteneinsicht nehmen und gucken, was die so rausgekriegt haben, "wie die Aktien stehen"

und wenn der Wind aus der richtigen Richtung kommt, laufen lassen, sonst halt das Rechtsmittel zurücknehmen und gut. Bei den Summen und 3,5 Jahren, was sind da 100.000 RA-Honorar?
