Zitat:
Zitat von tandem65
Ich sehe das durchaus als Hinweis darauf, daß das Gericht bereits zu dem Schluß gekommen ist, daß die Selbstanzeige nicht wirksam ist und es von daher nur noch um das Strafmaß geht.
|
Seh ich auch so, dass sie schon aus anderen Gründen bzw. "offensichtlich unvollständig" ist. Wer zu Beginn weniger einräumt als hinterher unstreitig rauskommt, kann schwer erklären, weshalb die noch davor liegende Selbstanzeige alles umfasst haben soll, was hinterher rausgekommen ist, es sei denn, er "ist blöd" und kann sich nicht gescheit ausdrücken (hä, hä, ausgerechnet der UH?). Oder er hält andere für blöd.