ein paar Aussagen aus dem Plädoyer des Verteidigers von Herrn Hoeness
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Zitat von FAZ-online
Verteidiger Hanns W. Feigen argumentiert: Die Selbstanzeige war rechtzeitig, vollständig und wirksam. Er fordertEinstellung des Verfahrens, also Straffreiheit. Natürlich muss Hoeneß trotzdem seine Steuern nachzahlen -- plus 6 Prozent Säumniszinsen pro Jahr und einem Zuschlag von 5 Prozent.
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Zitat von FAZ-online
Feigen räumt aber „gewisse Probleme“ in der ersten Selbstanzeige vom Januar 2013 durch den damaligen Steuerberater ein. Wenn das Gericht sie allerdings wegen formaler Mängel für knapp gescheitert halten sollte, so Feigen, solle das Verfahren ebenfalls eingestellt werden – dann eben nicht nach den Regeln der Abgabenordnung über Steuerhinterziehung, sondern nach den allgemeinen Regeln der Strafprozessordnung. In diesem Fall käme eine sogenannte Geldauflage hinzu (also eine Zahlung an die Staatskasse oder an gemeinnützige Organisationen). Oder aber eine Bewährungsstrafe.
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Einen konkreten Freispruch hat die Verteidigung nicht gefordert. Nachtigall ick hör Dir trapsen ...